Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Ferienhausvermittlung Tammen, 26736 Greetsiel. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.
Der Mietvertrag wird im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers abgeschlossen. Die Ferienhausvermittlung Tammen selbst ist nur Vermittler - im folgenden Vermittler genannt - und vom Eigentümer bevollmächtigt in seinem Namen und auf seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer. Der Mieter verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung und sämtliche Buchungsunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Nur der Inhalt des Buchungsvertrages ist verbindlicher Vertragsinhalt.
Mit Buchung bietet der Mieter dem Vermittler den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Auf die jeweilige Buchung des Mieters (mündlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail) übermittelt der Vermittler eine verbindliche Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Vermittler zustande. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers sowie mit der jeweils gültigen Hausordnung einverstanden. Der Vermittler behält sich vor Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. nicht anzunehmen.
Jede Unter- bzw. Weitervermietung oder Überlassung durch den Mieter an Dritte bedarf zuvor der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers. Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl darf durch den Mieter nicht überschritten werden, wobei auch Kleinkinder als Person gelten.
Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises in voller Höhe fällig und auf das genannte Konto zu zahlen.
Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf unser Konto überwiesen werden. Kartenzahlungen vor Ort sind nicht möglich. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig Nach ausdrücklicher Absprache kann die Zahlung bei Anreise in bar im Vermittlungsbüro erfolgen.
Die Vermittlung behält sich das Recht vor den Zutritt zur Unterkunft zu verweigern sofern ein Teil der Zahlung noch offen sein sollte. Werden fällige Zahlungen vom Mieter trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der Vermittler selbst und in Vertretung des Vermieters berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
Alle in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich inkl. der zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung geltenden MwSt.
Greetsiel ist ein staatlich anerkannter Erholungsort, deshalb wird der Kurbeitrag gemäß der gültigen Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Krummhörn durch den Vermittler vom Mieter eingenommen und abgeführt. Im Gegenzug erhält der Mieter die Kurkarten. Die Höhe des Kurbeitrags ergibt sich aus der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde.
Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Der Vermittler ist berechtigt, eine spätere Abreise in Rechnung zu stellen.
Die Wohnung ist am Abreisetag „besenrein“ zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, Töpfe usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet sein, die Mülleimer entleert, Altglas entsorgt und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Der Kaminofen und/oder Gartengrill ist/sind nach Benutzung zu reinigen.
Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zur Reklamation besteht. Das Objekt wird vom Vermittler in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen, ist der Vermittler hiervon unverzüglich spätestens aber mit einer Frist von 24 Stunden nach Bezug des Objektes in Kenntnis zu setzen. Bei Unterlassen dieser Meldung entfällt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Dem Vermittler ist eine angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Schäden die während des Aufenthalts auftreten sind ebenfalls unverzüglich dem Vermittler mitzuteilen. Bei verspäteter Meldung hat der Vermittler das Recht, Folgeschäden geltend zu machen, insbesondere wenn der Nachmieter aufgrund von Schäden an der Mietsache Minderung oder Schadenersatzanspruch in Anspruch nimmt.
Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar, sofern es sich nicht um allgemeinen Verschleiß handelt. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermittler das Recht vor die daraus entstehenden Folgekosten wie Schlüsselnotdienst, Schlüssel nachmachen zu tragen. Handelt es sich um eine Schließanlage können sich die Kosten erheblich erhöhen.
Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Mietobjekten vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos durch den Vermittler gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermittler.
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird sich der Vermittler bemühen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine angemessene Entschädigung (Stornierungsgebühren) gemäß nachfolgender Aufstellung zu entrichten.
Die Stornierungsgebühren betragen:
Zusätzlich hierzu fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € inkl. MwSt. an. Das Recht des Mieters einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Kann der Mieter aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn der Vermittler unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Der Vermittler kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
Wird die Erfüllung des Mietvertrages bei Vertragsabschluss durch nicht voraussehbarer besonderer nicht zu vertretenden Umstände (höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Schäden am Haus, behördliche Nutzungsuntersagung oder Verkauf der Immobilie) erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung befreit. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.
Stand: November 2025